Dienstag, 28. Juli 2009

StA Dresden ermittelt gegen eigenen Staatsanwalt wegen des Verdachts der Amtsanmaßung

Manche Hunde müssen erst zum Jagen getragen werden. Hatte Oberstaatsanwalt Heinrich am 09.07.09 noch (begründungsfrei) erklärt, dass er der "Anordnung" des Staatsanwalts Stefan Muck an die Justizwachtmeister in der Hauptverhandlung am 06.07.09, einen Zuschauer wegen Lachens zu entfernen, "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Vergehen nach § 132 StGB entnehmen kann", so hat die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr ihre Auffassung geändert. In unserer Erwiderung vom 17.07.09 hatten wir detailliert dargelegt, warum das Verhalten von StA Muck zumindest den objektiven Tatbestand doch recht eindeutig verwirklicht, und um Überdenkung der Entscheidung gebeten, dass "von Amts wegen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden wird".

Dies hat offensichtlich zunächst überzeugt. Unter dem Aktenzeichen 200 Js 31018/09 wird nunmehr ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt Muck wegen des Verdachts auf eine Amtshandlungsanmaßung (§ 132 Alt. 2 StGB) geführt; die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens bestätigt zumindest, dass auch die Staatsanwaltschaft Dresden "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (§ 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Straftat erkannt hat.

Freitag, 17. Juli 2009

Zwischenrufe, "die mit der Entfernung der ersten Störer" endeten

... hat Richterin Fahlberg wahrgenommen, so zumindest ihre niedergeschriebene Erinnerung an die Vorgänge in der geplatzten Hauptverhandlung vom 06.07.09. Allein - es wurde während der gesamten merkwürdigen Verhandlung exakt ein Zuschauer entfernt. In ihrer dienstlichen Äußerung vom 09.07.09 zum Ablehnungsschreiben vom 08.07.09 scheint die Richterin immer noch nicht die Ruhe und Gelassenheit wieder gefunden zu haben, die ihr am Verhandlungstag offenbar vollkommen abhanden gekommen war. Sie erinnert sich nicht nur an die Entfernung von mehr Zuschauern, als es zu erinnern gibt. Sie weiß auch gleich, dass die (sehr vereinzelten, zwei oder drei) Zwischenrufer nicht etwa spontan auf Grund einer vollkommen absurden Verhandlungsführung sich zu ihren Äußerungen haben hinreißen lassen - nein: Die Richterin vermerkt, dass die Zuschauer "offenbar mit dem Ziel gekommen waren, die Verhandlung durch Zwischenrufe und Meinungsäußerungen zu stören." Das nennt man dann wohl Vorurteil, bzw. übersetzt in die Juristensprache: Befangenheit. Darüber entschieden ist bis jetzt noch nicht.

In unserer Stellungnahme zu dieser dienstlichen Äußerung haben wir ausgeführt, dass die Äußerung noch einmal alle Vermutungen über die Befangenheit der Richterin unterstrichen hat. Grotesk wird es etwa auch, wenn der zunächst erteilte Befehl an den Angeklagten, sich zu seiner Einlassung zu setzen, in der dienstlichen Äußerung zu einem "Hinweis" umgedeutet bzw. schön geredet wird, die Richterin "könnte seinen Ausführungen auch lauschen, wenn er sie im Sitzen präsentierte". Wäre es mal so gewesen - es hätte keine Zwischenrufe und keine 10-minütige Diskussion über den stehenden Angeklagten geben müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat derweil auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen StA Muck mit einer kurzen Eingangsbestätigung reagiert - und sich gleich einmal festgelegt, dass dem Sachverhalt "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Vergehen nach § 132 StGB" zu entnehmen seien und daher von Amts wegen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde. Begründung? Keine. Die haben wir nunmehr in einer Erwiderung angefordert, in der wir auch etwas detaillierter darlegt haben, warum aus unserer Sicht zumindest der objektive Tatbestand unzweifelhaft gegeben sei.

Und schließlich bleibt noch auf ein Interview hinzuweisen, welches noch am Abend des Verhandlungstages bei Coloradio mit Angeklagtem und Verteidiger aufgenommen wurde - immerhin gute 20 Minuten, die für viele Inhalte etwas mehr Platz bieten als die hier geposteten einzelnen Blog-Beiträge es jeweils vermögen.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Richterin abgelehnt, Dienstaufsichtsbeschwerde gg. Staatsanwalt

Wie angekündigt, werden die Vorgänge am AG Dresden nun ein Nachspiel nach sich ziehen. Richterin Fahlberg haben wir zunächst wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wenn der Einlassung eines Angeklagten von vornherein - auch schon vor dem ersten Wort - mit einer solchen Skepsis entgegengesehen wird und dann, nach den ersten Worten, eine Belehrung darüber stattfindet, was das Gericht alles nicht hören möchte (nicht nur: keine Zitate; sondern auch: keine politischen Statements - obwohl diese zur Motivation des Handelns vollkommen unerlässlich sind), kann von einer unvoreingenommenen Richterin nicht mehr ausgegangen werden.

Die Pressestelle des Amtsgericht hat übrigens die Erklärung explizit nachgeliefert, warum das Verfahren am Montag ausgesetzt wurde: "Als Begründung wurde die Unruhe im mit rund 60 Sympathisanten besetzten Gerichtssaal angegeben, zu deren Befriedung laut einer Gerichtssprecherin «nicht genug Wachmeister» da gewesen seien." Offenbar, denn alles andere hatten die Justizwachtmeister ja "im Griff", plante Frau Fahlberg ernsthaft, den Saal räumen zu lassen. Man muss im Hinterkopf behalten, dass ohne die sinnfreien Diskussionen, ob ein Angeklagter sich im Stehen einlassen und ob er 20 Sekunden Tucholsky zitieren dürfe (nachdem das Gericht zwei Jahre die Anklage nicht bearbeitet hatte), keinerlei Unruhe im Publikum aufgekommen wäre. Die Verhandlung hätte am Montag ohne Weiteres zu Ende sein können. Aber es macht sich natürlich viel schicker, erst einmal für absurde Situationen zu sorgen und dem Angeklagten das Sitzen zu befehlen, und anschließend die aufkommende "Unruhe" im Publikum zum Anlass zu nehmen, ggf. gleich den Saal räumen zu lassen. Das Korrektiv der Öffentlichkeit kann für eine befangene Richterin ja auch sehr lästig sein...

Und dann - würden wir "the beginning of a wonderful friendship" mit StA Muck gerne auch gleich wieder beenden. Seine Anmaßungen, etwa dem Angeklagten das Sitzen befehlen zu wollen, aber noch viel mehr, sich zum Richter aufzuspielen und den Justizwachtmeistern zu versuchen, Anweisungen zu erteilen, haben wir zunächst "nur" mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet. "Nur", da neben dienstlichen Kompetenzüberschreitungen die Frage nach dem Vorliegen einer Straftat gem. § 132 StGB - eine sogenannte "Amtshandlungsanmaßung"- vorliegt. Wir haben erst einmal nur darauf hingewiesen und warten ab, ob von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden wird.

Montag, 6. Juli 2009

"Kleine Brötchen backen" sieht anders aus...

Es war soweit. Über zweieinhalb Jahre nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens, über zwei Jahre nach Vorlage der Anklageschrift sollte heute am AG Dresden vor etwa 80 ZuschauerInnen wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", § 86a StGB, gegen einen Antimilitaristen verhandelt werden. Allein der zeitliche Ablauf - von der Konstruktion der Anklage ganz zu schweigen - hätte für das Gericht einen Grund abgeben können, kleine Brötchen zu backen. Doch Richterin Fahlberg ließ das Verfahren erst eskalieren, dann nach einer halben Stunde platzen - "weil ich es vor meinem Urlaub nicht mehr zuende krieg". Was war geschehen?

Es war heiß in Dresden. Sehr heiß. Vielleicht bekam die Hitze der RiAG Fahlberg nicht so, vielleicht war sie sowieso schon gestresst, da sie sich gedanklich in ihren Urlaubsvorbereitungen befand - man weiß es nicht. Als sie den Saal 159 des Amtsgerichts Dresden betritt, seitlich von hinten nach vorne durchmarschierend, das Publikum hatte sie kaum wahrnehmen können, da wedelte sie mit der linken Hand herum und zischte erst einmal ein "Würden sich alle mal erheben bitte!" in den Raum - man kann vom Aufstehen halten was man will, aber in einer solch "herrischen" Geste steckte großes unangenehmes Potential. Der Eindruck sollte sich verschärfen...

Der Saal war zu klein für das Publikum, man beschloss geschwind umzuziehen ins Erdgeschoss, was zunächst einmal Abkühlung erhoffen ließ - zumindest die Temperaturen waren in Saal 21 mindestens 5 Grad geringer. Dort belehrte die Richterin dann zunächst das Publikum, wie man sich im Gericht zu benehmen habe. Ganze vier Minuten lang verlief das Verfahren dann in geordneten Bahnen, es wurden die Personalien des Angeklagten aufgenommen, die Anklage wurde verlesen. Dann hätte es zu Jörgs Einlassung kommen sollen. Doch die Richterin machte sofort klar - Zeit wollte sie dafür keine einräumen: "Aber bitte gestrafft!"

Und nun wurde es absurd: Jörg erhob sich, da er seine Einlassung stehend vortragen wollte. Vieles haben wir erlebt zur Frage sitzender Angeklagter, wenn das Gericht den Angeklagten stehend sehen will. Aber dass ein Angeklagter aus Gründen der besseren Redefreiheit stehen möchte, und ihm dies sofort untersagt wird - das nun doch noch nicht. RiAG Fahlberg: "Ich möchte bitte, dass Sie sitzen!". Staatsanwalt Muck: "Ja, setzen Sie sich hin!" (noch 1970 bestanden einzelne Richter darauf, dass der Angeklagte auch bei der Einlassung stehe!). Wir waren anderthalb Sekunden schlicht sprachlos. Warum Jörg denn überhaupt stehen wolle? Um besser reden zu können, so Jörg, und zudem könnten ihn sonst in dem (sehr großen) Saal evtl. die hinteren Reihen kaum verstehen. Was Fahlberg zur schnippischen Bemerkung hinriss, für wen denn die Einlassung gedacht sei, für sie oder für das Publikum? Die korrekte Antwort - immerhin soll das Publikum die Öffentlichkeit repräsentieren - kam aus dem Publikum selbst: "Na, für alle!" Grund genug für Richterin Fahlberg, im Falle "noch weiterer Zwischenrufe" die Person dann entfernen zu lassen. Soviel Geduld wollte StA Muck nicht aufbringen: "Können wir die Personalien aufnehmen lassen und dann raus!?" Dankbar für diese Anregung verließ die Richterin den Saal und brachte wenige Minuten später zwei Wachtmeister mit, die nun die Aufgabe hatten, aus zwei verschiedenen Blickwinkeln das Publikum im Auge zu behalten. Der erste Zwischenrufer konnte allerdings nicht mehr identifiziert werden.

Wer aufmerksam mitgelesen hat, hat es gemerkt: Von der Einlassung war noch kein Wort gefallen. Weitere zwei Minuten verstrichen, bis sich Richterin und Staatsanwalt (erstere an letzteren: "Akzeptieren wir das jetzt?") auf einen stehenden Angeklagten verständigen konnten (hier eine kurze Referenz stehender Angeklagter, mit der Gerichte kein Problem hatten: Siegfried N., Jochen S., Joseph Ackermann). Aber weit kam Jörg nicht. Genau genommen nicht weiter als bis zum Ende des Tucholsky-Zitats, welches unserem ersten Blogbeitrag vorangestellt ist. Dann unterbrach Frau Fahlberg und meinte, Jörg könne sich "zu dem Vorwurf, aber nicht mit Zitaten" einlassen. Das Zitat war ja nun beendet, dennoch durfte Jörg nicht weitersprechen, da die Richterin sich gar nicht mehr darüber einkriegen konnte, was sie denn alles nicht hören wollte, und was zu sagen gerade so erlaubt sei.

Es folgte ein weiterer Zwischenruf aus dem Publikum: "Also ich würd's gern hören." Das war zuviel! Der Zuschauer wurde vom Wachtmeister (der tatsächlich sich um einen Sitzplatz verguckt hatte) hinausgeführt. Um die überflüssige Diskussion, was denn nun gesagt werden dürfe und was nicht (die wir in dieser extremen Art und Weise in den 18 Jahren unserer Strafprozesserfahrung noch nicht erlebt haben), schlugen wir vor, dass die Richterin doch Jörg nun reden lassen solle, und wenn es ihr zuviel werde, möge sie ihm doch einfach das Wort entziehen.

Da hatten wir sie wohl aufs Glatteis geschubst. Anstatt hierauf einzugehen, beschloss sie, das Verfahren zu unterbrechen, mit der Begründung "weil ich es vor meinem Urlaub nicht mehr hinkrieg". Warum heute nicht weiterverhandelt werden sollte - es war gerade einmal 14:00 Uhr -, war nicht in Erfahrung zu bringen. Die Frage, vor der das Gericht nun stand, war keine andere, als die, vor der das Gericht beim nächsten Termin stehen wird.

Dass die Sache ein Nachspiel haben wird, ist sicherlich verständlich. Update erfolgt daher in wenigen Tagen...

Sonntag, 5. Juli 2009

Bonner Richter privat: Bloß nicht zur Wahrheitsfindung beitragen!

Eine kleine Posse am Rande des Verfahrens: Wer die Anklageschrift der StA Dresden aufmerksam liest, wird feststellen, dass Staatsanwältin Frohberg zur Verteidigung ihrer These, man könne ja gar nicht wissen, was die SS-Runen auf einem Plakat (welches sich gegen einen Großen Zapfenstreich der Bundeswehr richtet) bedeuten sollen, folgendes behauptet: "Was dies mit der Waffen-SS zu haben soll, bleibt offen. Die Waffen-SS war eine paramilitärische Organiation - und als solche nicht an Zapfenstreichen beteiligt." Aha.

Nun war Frau Frohberg offensichtlich mehr daran gelegen, eine Anklage "zusammenzuschustern", als auf historische Wahrheiten zurückzugreifen. Zumindest lässt sich die genau entgegengesetzte Information extrem schnell herausfinden, wenn man etwa in Google nach "Waffen-SS Großer Zapfenstreich" sucht. Erster Treffer - erster Nachweis. Aber heute soll es nicht um das historische Wissen von Frau Frohberg gehen.

Im Prozess morgen soll es allerdings darum gehen. Nun sind die - so leicht - zu findenden Internet-Nachweise auch "nur" Zweit- oder Drittquellen - als wissenschaftlich exakt arbeitende Angeklagter bzw. Verteidiger war uns natürlich daran gelegen, die Originalquelle oder gar Einzelbelege für solche Zapfenstreiche der Waffen-SS vorlegen zu können.

So haben wir uns - und darum soll es hier heute nur gehen - an die "Deutsche Gesellschaft für Militärmusik" (DGfMM) gewandt, da in deren "Mitteilungsblatt des Arbeitskreises Militärmusik" von 1982, Nr. 14, Seite 29, ein Artikel veröffentlicht worden ist mit dem Titel "Heeres-Verordnungsblatt 1940, Seite 156: 'Großes Wecken' und 'Großer Zapfenstreich' bleiben Wehrmacht und der SS vorbehalten". Das klang interessant, den wollten wir haben. Und da die DGfMM auf ihrer Website solche Hefte explizit zur Nachbestellung anbietet, darüber hinaus sogar offeriert, Forschungsaufgaben auch für Nicht-Mitglieder gegen geringes Entgelt zu übernehmen, wollten wir den Verein etwas reicher und uns etwas schlauer machen. Aber: Man spricht dort nicht mit jedem!

Auf die entsprechende Anfrage nach Heft und weiteren Informationen und dem Hinweis, dass dies zur Klärung der oben angesprochenen Frage in einem Strafverfahren dienen soll, erhielten wir prompt eine Absage: Man bitte um Verständnis, aber aus "grundsätzlichen Erwägungen heraus" werde niemandem, der nicht Angehöriger der DGfMM sei, Auskünfte zur Militärmusik "von und für Parteiorganisationen der NSDAP" gegeben. Und jetzt wird's interessant: "Wir möchten weder Informationsbörse für Gruppierungen aus dem rechtsradikalen Milieu, von dem wir uns scharf distanzieren, sein, noch Personen, die unserem Anliegen von Grund auf feindselig gegenüberstehen, Auskünfte irgendwelcher Art geben."

Die Aussage steht unserer Meinung nach zunächst einmal für sich selbst - eine Gruppierung distanziert sich einerseits ungefragt verbal von "Gruppierungen aus dem rechtsradikalen Milieu", und weigert sich dann, wissenschaftliche Informationen für eine Strafverteidigung herauszugeben, in der ein Angeklagter aus "dem linken Milieu" einen Nachweis gegen eine Falschbehauptung einer Staatsanwältin benötigt...

Aber: Die Sache ist eigentlich noch viel spannender. Denn der Absender dieser Worte der DGfMM - Alexander Fühling, seines Zeichens Erster Vorsitzender der DGfMM - ist hauptberuflich ... Strafrichter am Amtsgericht Bonn! Ein Richter, der privat schwerwiegende Probleme damit hat, zur Wahrheitsfindung in einem fremden Strafverfahren beizutragen, wenn er das Anliegen des dortigen Angeklagten nicht teilt. Warum auch nicht - ein Strafrichter ist privat schließlich nicht zur Wahrheitsfindung verpflichtet...

Bleibt der vorläufige Ausgang der Sache zu berichten: Wir wurden gebeten, uns die gewünschten Informationen an anderer Stelle zu beschaffen. Das haben wir inzwischen. Es war die Bundeswehr, die uns das Heeres-Verordnungsblatt 1940, Seite 156, zur Verfügung stellte. Aus diesem Grund können wir (vermutlich) auch davon Abstand nehmen, Alexander Fühling als sachverständigen Zeugen zu laden, was wir uns durchaus vorbehalten hatten. Auf entsprechenden Hinweis hierauf und die nochmalige Bitte, uns zumindest das Heft zu übersenden, erging übrigens keinerlei Reaktion mehr...