Montag, 25. Januar 2010

Schriftliches Urteil im "Zapfenstreich-Verfahren" liegt vor - StA wechselt von Revision auf Berufung

Das freisprechende schriftliche Urteil des AG Dresden im Verfahren wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB) liegt vor. Richterin Fahlberg, die sich in diesem Verfahren nun nicht gerade durch eine souveräne Verhandlungsleitung ausgezeichnet hatte, hat die schriftlichen Urteilsgründe aber - dies muss man dann auch einmal anerkennend erwähnen - durchaus revisionssicher verfasst. Man kann das Urteil lesen, und kommt zu dem Schluss: Recht so.

Das allerdings scheint die Staatsanwaltschaft in ein Dilemma zu stürzen. Hatte diese ursprünglich Revision eingelegt, hat die Staatsanwaltschaft nunmehr erklärt, das Rechtsmittel der Berufung wählen zu wollen. Nun geht es vorliegend nur um die Rechtsfrage der Strafbarkeit eines völlig aufgeklärten und zu keinem Zeitpunkt strittigen Sachverhalts. Kurzum: Meint die Staatsanwaltschaft, das Urteil sei rechtlich falsch, so wäre die Revision das geeignete Rechtsmittel. Wenn die Staatsanwaltschaft aber nunmehr zu der (zutreffenden) Überzeugung kommt, dass das Urteil rechtlich nicht angreifbar ist - so sollte man meinen, würde diese "neutralste Behörde der Welt" die Revision zurückziehen, und Schluss. Was aber tut sie? Sie wechselt zur Berufung, um die Sache am Landgericht neu aufrollen zu lassen - in der offensichtlichen Hoffnung, hier auf ein "politisch zuverlässigeres" Gericht zu treffen, welches weniger die juristischen, als vielmehr die politischen Überzeugungen der Staatsanwaltschaft teilt, und diese im Zweifelsfall, so wie es die Staatsanwaltschaft vorliegend vortanzt, auch über die juristische Bewertung zu stellen bereit ist.

Nun denn. Auf in die nächste Runde. Die Steuer zahlenden BürgerInnen werden diesen Windmühlenkampf gegen Links der Staatsanwaltschaft Dresden hoffentlich zu schätzen wissen...

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